Hygiene-Maßnahmen zur Corona-Pandemie
Aufgrund der Corona-Pandemie werden zum Schutz der Gesundheit der Teilnehmenden und Beschäftigten mit sofortiger Wirkung folgende Maßnahmen für das Studieninstitut des Landes Niedersachsen in Kraft gesetzt:
- In der Aus- und Fortbildung besteht in Präsenzveranstaltungen die dauerhafte Pflicht eine sogenannte „medizinische Maske“ oder eine FFP2-Maske zu tragen, auch wenn die Teilnehmenden den festen Sitzplatz eingenommen haben. Analog gilt dies auch für Besprechungen. Dies ist in Niedersachsen bereits an vielen anderen Orten Pflicht – wie z.B. im ÖPNV inklusive Haltestellen, im Fernverkehr, in Bahnhöfen, im Handel und auf Wochenmärkten, in Arzt- und Therapiepraxen, Krankenhäusern, Pflegeheimen und wo der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann.
- Für Dozierende und Referierende gilt dies ebenfalls.
- In den Schulungsräumen ist mehrmals täglich, mindestens alle 20 Minuten, eine Stoßlüftung bzw. Querlüftungdurch vollständig geöffnete Fenster über mindestens 5 Minuten vorzunehmen.