Stornoregelungen
Abmeldung/Stornierung
Regelungen gültig ab 01.01.2019:
Buch- und Zusatzveranstaltungen:
Nur schriftliche Abmeldungen werden akzeptiert. Eine Abmeldung ist kostenfrei bis zu dem im Ausschreibungstext angegebenen Meldeschluss. Danach wird bis fünfzehn Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Entgeltes erhoben. Das volle Entgelt wird erhoben, wenn die Abmeldung vierzehn Tage oder weniger vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn erfolgt. Gebuchte Übernachtungen unterliegen der Stornoregelung ebenfalls. Ersatzteilnehmerinnen und Ersatzteilnehmer können noch bis zum Seminartermin von der Dienststelle benannt werden.
Inhouse-Veranstaltungen:
Für Inhouse-Veranstaltungen wird mit dem Kunden ein individuelles Pauschalentgelt vereinbart. Wird das Inhouse-Seminar vom Kunden bis fünfzehn Tage vor Veranstaltungsbeginn abgesagt, werden die tatsächlich angefallenen Kosten in Rechnung gestellt. Danach wird 100 % des vereinbarten Entgeltes erhoben.
Rechnungsstellung: Die Rechnung wird zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn erstellt.
Seminarverlegung oder -absage durch das Studieninstitut:
Falls ein Seminar verlegt oder kurzfristig abgesagt werden muss, übernimmt das SiN keine Haftung für Kosten, die den Kostenträgern dadurch entstehen.