Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten
Zielgruppe
Auszubildende zur/ zum Verwaltungsfachangestellten
Kurzbeschreibung
Die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten gliedert sich in einen praktischen Ausbildungsteil und einen theoretischen Ausbildungsteil. Die praktische Ausbildung findet bei den jeweiligen Einstellungsbehörden statt, den theoretischen Unterricht teilen sich die Berufsschulen und das Studieninstitut des Landes Niedersachsen in Bad Münder. Die/ Der Auszubildende nimmt dabei an drei Lehrgängen in Bad Münder teil. Am Beginn der Ausbildung liegt der dreiwöchige Einführungslehrgang, nach eineinhalb Jahren der zweimonatige Zwischenlehrgang mit Zwischenprüfung und zum Ende der Ausbildung der viermonatige Abschlusslehrgang, der mit der Abschlussprüfung endet.
Gem. § 6 S. 1 der Ausbildungsordnung für die Verwaltungsfachangestellten (VFAVO) hat der Auszubildende ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Das Führen des Berichtsheftes ist gem. § 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG i. Verb. m. § 6 S. 1 VFAVO Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. Eine bestimmte Form ist für das Berichtsheft nach dem BBiG nicht vorgeschrieben. Der Berufsbildungsausschuss bei der Leitstelle der Nds. Studieninstitute hat die Verwendung eines bestimmten Berichtsheftes für die Ausbildung der Verwaltungsfachangestellten beschlossen. Dieses Berichtsheft steht hier zum Download zur Verfügung.
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Ausbildung
Studieninstitut des Landes Niedersachsen
Lange Straße 86
31848 Bad Münder