Verwaltungslehrgang II
Zielgruppe
Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten/ Fachangestellten für Bürokommunikation oder mit bestandener Verwaltungsprüfung I.
Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1 in der Fachrichtung Allgemeine Dienste, die gemäß
§ 33 NLVO zum Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 zugelassen sind.
Kurzbeschreibung
Der Verwaltungslehrgang II ist eine Qualifizierungsmaßnahme im Sinne des § 5 Abs. 3 TV-L und stellt eine berufliche Fortbildungsmaßnahme gemäß § 54 BBiG dar, die mit der Fortbildungsprüfung zur Verwaltungsfachwirtin/ zum Verwaltungsfachwirt abschließt. Der Verwaltungslehrgang II umfasst einen Grundlehrgang von 380 Stunden (Dauer ca. 4 Monate) und einen Abschlusslehrgang von 750 Stunden (Dauer ca. 7 Monate).
Zulassungsvoraussetzungen
Die Einzelheiten über die Zulassung zum Verwaltungslehrgang II stehen in der Vereinbarung gemäß § 81 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) über die Zulassung von Beschäftigten in der allgemeinen Verwaltung zu den Verwaltungslehrgängen I und II des Landes (Vereinbarung-VerwLG).
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Ausbildung
Studieninstitut des Landes Niedersachsen
Lange Straße 86
31848 Bad Münder