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Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme: Anmeldeverfahren und Seminarkosten, Stornoregelungen
Anmeldung |
Bitte melden Sie sich mit dem auf dem Anmeldevordruck schriftlich oder per Fax über Ihre Dienststelle beim SiN an. Sie finden diesen Vordruck auch hier zum Download. Verwenden Sie bitte unbedingt diesen Anmeldevordruck.
Werden mehrere Beschäftigte für eine Veranstaltung angemeldet, sollte auf der Anmeldung eine Priorität der einzelnen Meldung angegeben werden. Dienststellen haben darüber hinaus die Möglichkeit, lediglich Teilnehmerplätze anzumelden. Die Namen der teilnehmenden Beschäftigten können zu einem späteren Zeitpunkt – spätestens 14 Tage vor Beginn des Seminars - dem SiN mitgeteilt werden.
Die entsendende Dienststelle und der jeweilige Vorgesetzte haben sicherzustellen, dass die gemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Zielgruppe der jeweiligen Veranstaltung gehören. Das SiN behält sich vor, zur Sicherung der Qualität eines Seminars offensichtlich nicht zur Zielgruppe gehörende Teilnehmende vom laufenden Seminar auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der Seminarentgelte.
Die Anmeldungen sind bis zu dem im Programm genannten Meldeschluss direkt an das SiN zu senden. Bis zu diesem Zeitpunkt eingehende Meldungen sind "gleichwertig", d.h. die Berücksichtigung der Teilnehmer erfolgt nicht nach dem Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung. Übersteigt die Zahl Anmeldungen das Angebot an Teilnehmerplätzen, wird das SiN versuchen, eine alternative Veranstaltung anzubieten. Sofern das nicht möglich ist, erfolgt die Vergabe der Teilnehmerplätze nach sachlichen Gesichtspunkten. Insofern sollten besondere Prioritäten auf der Anmeldung angegeben werden. Meldungen, die nach Ablauf der Meldefrist erfolgen, können nur berücksichtigt werden, wenn noch Teilnehmerplätze zur Verfügung stehen. Beim Angebot von Restplätzen wird in der Regel ein neuer, späterer Meldeschluss angeben.
Das SiN verschickt nach Meldeschluss die Einladungen oder vergibt Teilnehmerplätze an die Dienststellen. Zwischen Vergabe der Teilnehmerplätze und Beginn der Veranstaltung werden in der Regel ca. 4 Wochen liegen. Es empfiehlt sich, ggf. erforderliche Zustimmungen bereits vor oder zeitgleich mit der Anmeldung einzuholen.
Aus organisatorischen Gründen ist für jedes Seminar grundsätzlich eine gesonderte verbindliche Anmeldung nötig. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich auch zu einer Alternativveranstaltung anzumelden für den Fall, dass in der an erster Stelle gewünschten Veranstaltung kein Platz zur Verfügung steht.
Beschäftigte mit Handicaps |
Schwerbehinderte Beschäftigte sollen im Antrag auf Ihre Behinderung hinweisen, wenn Sie auf Assistenz angewiesen sind ("Ich benötige Assistenz") und sich mit dem SiN in Verbindung setzen, um die Einzelheiten für die Teilnahme am Seminar und die Unterbringung zu klären.
Falls Unverträglichkeiten bei Lebensmitteln (z. B. Allergien) bestehen, sollte ebenfalls ein entsprechender Hinweis auf der Anmeldung und / oder direkt an die / den Ansprechpartner/in im SiN erfolgen. Sie / Er wird dann versuchen, das Verpflegungsangebot darauf einzurichten.
Kosten |
Die Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen aus dem Programm ist grundsätzlich kostenpflichtig. Das SiN übersendet nach Seminarbeginn - bei Bausteinreihen nach Beginn des ersten Bausteins - eine Rechnung. Grundsätzlich sind die Kosten nach Abschluss der Veranstaltung (bei Bausteinreihen nach der ersten Veranstaltung) fällig. Die Entgelte für Reihen, deren Bausteine über ein Kalenderjahr hinaus veranstaltet werden, sind jährlich fällig.
Die Höhe der Kosten ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung. Die Kosten für die An- und Abreise tragen die entsendenden Dienststellen.
Soweit für Veranstaltungen keine oder nur geringe Kosten angegeben sind (z. B. Seminare im Zusammenhang mit der LoHN-Einführung), werden diese bei Teilnahme ganz oder teilweise von einer anderen Stelle (z. B. Nds. Finanzministerium) getragen. Bei Verhinderung oder Abmeldung entstehende Stornierungskosten sind von der anmeldenden Dienststelle zu tragen.
Die Seminarentgelte beinhalten bei eintägigen Veranstaltungen die Mittagsverpflegung, bei mehrtägigen Veranstaltungen die Übernachtung sowie Vollverpflegung (beginnend vom ersten Tag bis endend am letzten Tag mit jeweils der Mittagsverpflegung). Gemeinsame Mahlzeiten und die Unterkunft im SiN oder einer externen Fortbildungsstätte sind bei mehrtägigen Veranstaltungen in der Regel Bestandteile der Seminarkonzeption. Die Unterbringung erfolgt ausnahmslos in gut ausgestatteten Einzelzimmern mit Dusche und WC. Wird eine Übernachtung nicht gewünscht, ist dies bei der Anmeldung anzugeben. Die Rechnung ermäßigt sich in diesem Fall um 42,-€ pro Nacht. Eine Erstattung von Kosten wegen nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen.
Die Seminarentgelte für Veranstaltungen, die in Kooperation mit der Senatorin für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen stattfinden, enthalten in der Regel keine Unterkunft und Verpflegung. Weitere Hinweise hierzu finden Sie bei den jeweiligen Veranstaltungen.
Auch die weiteren Leistungen des SiN werden grundsätzlich gegen Erstattung der Kosten angeboten. Näheres ergibt sich aus den Angeboten in diesem Fortbildungsprogramm oder aus einem gesonderten Angebot.
Abmeldung, Verhinderung GÜLTIG AB 01.01.2019! |
Buch- und Zusatzveranstaltungen
Nur schriftliche Abmeldungen werden akzeptiert. Eine Abmeldung ist kosten-frei bis zu dem im Ausschreibungstext angegebenen Meldeschluss. Danach wird bis fünfzehn Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Entgeltes erhoben. Das volle Entgelt wird erhoben, wenn die Abmeldung vierzehn Tage oder weniger vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn erfolgt. Gebuchte Übernachtungen unterliegen der Stornoregelung ebenfalls. Ersatzteilnehmer-innen und Ersatzteilnehmer können noch bis zum Seminartermin von der Dienststelle benannt werden.
Inhouse-Veranstaltungen
Für Inhouse-Veranstaltungen wird mit dem Kunden ein individuelles Pauschalentgelt vereinbart. Wird das Inhouse-Seminar vom Kunden bis fünfzehn Tage vor Veranstaltungsbeginn abgesagt, werden die tatsächlich angefallenen Kosten in Rechnung gestellt. Danach wird 100 % des vereinbarten Entgeltes erhoben.
Rechnungsstellung
Die Rechnung wird zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn erstellt.
Absage von Seminaren |
Die Absage von Seminaren aus einem unvorhersehbaren Grund (z.B. Erkrankung des Dozenten oder zu geringe Teilnehmerzahl) bleibt vorbehalten. In diesem Fall werden keine Kosten erhoben.
Bereits begonnene Seminare (z. B. Baustein-Seminare, die sich über mehr als ein Kalenderjahr erstrecken) können in besonderen Fällen (z. B. erhebliche Verringerung der Teilnehmerzahl, Erkrankung des Referenten) ebenfalls abgesagt werden. In diesem Fall werden nur die Kosten für die bis dahin besuchten Veranstaltungen erhoben.