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Änderungen im Zahlungsverkehr aufgrund der Empfängerüberprüfung

Instant Payment Regulierung


Änderungen im Zahlungsverkehr aufgrund der Empfängerüberprüfung Bildrechte: SiN
Seit dem 9. Oktober 2025 nehmen Zahlungsdienstleister im Rahmen von SEPA-Überweisungen eine Empfängerüberprüfung vor. Diese Überprüfung wird auch als IBAN-Namensabgleich oder als Verification of Payee (VoP) bezeichnet.

Die Alias-Kontobezeichnung des SiN lautet:

Studieninstitut des Landes Niedersachsen

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