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Allgemeine Hinweise für die Teilnahme an Ausbildungslehrgängen des SiN

I. Teilnehmerkreis
Die Ausbildungslehrgänge richten sich in erster Linie an Landesbedienstete, stehen aber auch Bediensteten anderer Verwaltungen offen.


II. Beschäftigte mit Handicap
Schwerbehinderte Beschäftigte sollten bei der Anmeldung auf Ihre Behinderung hinweisen, wenn dies für die Lehrgangsplanung, Unterbringung oder Verpflegung von Bedeutung sein kann. Das SiN kann sich dann mit ihnen in Verbindung setzen, um die Einzelheiten zu klären. Falls Unverträglichkeiten bei Lebensmitteln (z. B. Allergien) bestehen, sollte ebenfalls ein entsprechender Hinweis auf der Anmeldung und/ oder direkt im SiN erfolgen. Hier wird dann versucht, das Verpflegungsangebot darauf einzurichten.


III. Kosten

Die Teilnahme an Ausbildungslehrgängen im SiN ist grundsätzlich kostenpflichtig. Ab 01.01.2024 betragen die Kosten 11,50 € je Teilnehmenden und Unterrichtsstunde.

Bei Anspruch auf Unterkunft und Verpflegung entstehen pro Person weitere Kosten:

Übernachtung 20,60 €

Verpflegung 18,00€ (Tagessatz)

Für Teilnehmende, die Beschäftigte oder Beamte bei einer niedersächsischen Behörde sind, werden im Regelfall die Lehrgangskosten und, sofern ein Anspruch auf Unterbringung besteht, die Kosten für Unterbringung und Verpflegung durch das Ministerium für Inneres und Sport übernommen.

Ergänzend werden nach Bedarf Lehrgänge angeboten, bei denen keine Kostenübernahme erfolgen kann. Hier sind die Kosten von den entsendenden Behörden zu tragen.

Bei Interesse an einem Lehrgang teilt das SiN gerne auf Nachfrage die voraussichtlichen Kosten mit. Bei Selbstzahlerlehrgängen ergibt sich die Höhe der Kosten auch aus der jeweiligen Ausschreibung.

Die Kosten für Lehrgänge, die über ein Kalenderjahr hinaus andauern, sind jährlich fällig. Die Kosten für die An- und Abreise tragen in jedem Fall die entsendenden Dienststellen.

Eine Reduzierung bzw. Erstattung von Kosten wegen nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen.


IV. Unterrichtszeiten
Unterricht findet grundsätzlich vormittags von 8.00 Uhr bis 13.15 Uhr statt. In einigen Lehrgängen findet auch Unterricht am Nachmittag statt in der Zeit von 14.15 Uhr bis 16.40 Uhr.


V. Literatur
Für die Teilnahme an den Verwaltungslehrgängen I und II, Aufstiegslehrgängen und für Lehrgänge der Auszubildenden zu Verwaltungsfachangestellten ist die Anschaffung der Niedersachsenausgabe der Deutschen Verwaltungspraxis DVP erforderlich. Bei den kürzeren Fachlehrgängen werden vorab Informationen gegeben, welche Fachgesetze im Lehrgang benötigt werden.

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