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Inhouse-Veranstaltungen

Sie möchten die fachliche und persönliche Kompetenz Ihrer Beschäftigten gezielt fördern? Ihre Beschäftigten sollen sich bei der Umsetzung des Gelernten in der Praxis gegenseitig motivieren und unterstützen? Die Zusammenarbeit in Ihrem Haus und die Entwicklung einer gemeinsamen Organisationskultur soll weiter optimiert werden? Dann sollten wir die Seminare aus unserem Fortbildungsprogramm ausschließlich für Sie „inhouse“ durchführen.

Neben den Themen aus diesem Fortbildungsprogramm sind weitere, individuelle Angebote möglich.

Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir ein Seminarangebot, das auf die spezifischen Anforderungen und Bedürfnisse in Ihrem Haus zugeschnitten ist.

Wenn Sie uns direkt beauftragen, ist eine Ausschreibung ihrerseits nicht erforderlich.

Leistungen:

Wir kümmern uns, wenn Sie es wünschen, um die gesamte Vorbereitung:

• Bedarfsanalyse

• Konzeption

• Auswahl von Trainerinnen und Trainern

• Räume

• Catering

• Service

• Technik

• Seminarevaluation

• Teilnahmebescheinigungen

• Vertragsmanagement

Ansprechpartner/-in:

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fortbildung sind Ihnen gern behilflich.

Seminarkosten:

Für die Bedarfsanalyse, die Konzeption der Veranstaltung, die Auswahl von Trainerinnen und Trainern, das Teilnehmermanagement, die Teilnahmebescheinigungen, das Vertragsmanagement sowie die Evaluation der Veranstaltung erheben wir – unabhängig von der Länge der Veranstaltung, dem Veranstaltungsort und der Teilnehmerzahl – einmalig eine Gebühr von 1.550,00 Euro.

Wenn Sie zu Beginn oder zu Ende einer Veranstaltung eine persönliche Betreuung vor Ort wünschen, berechnen wir diese je nach Aufwand gesondert.

Alle variablen Kosten wie Honorar der/des Referentin/Referenten incl. Reisekosten, Raummiete, Catering etc. werden in der entsprechenden Höhe zusätzlich in die Angebotserstellung aufgenommen.

Hinweis: Bei Direktbeauftragung des SiN besteht bei Inhouse-Veranstaltungen für Sie nicht die Erfordernis, die Veranstaltung auszuschreiben: „Bei Durchführung von Veranstaltungen durch das SiN besteht für die Dienststellen der Landesverwaltung keine Notwendigkeit, aus vergabe- oder haushaltsrechtlichen Gründen Vergleichsangebote einzuholen. Es handelt sich um öffentliche Aufträge zwischen Einrichtungen des öffentlichen Sektors, für die das Vergaberecht keine Anwendung findet (RdErl. Fachübergreifende Fortbildung in der Landesverwaltung d. MI v. 19.11.2015, Z4.17-01519/01-01, Nds. MBl Nr. 50/2015, S. 1656).“

Abmeldung/Stornierung: Für Inhouse-Veranstaltungen wird mit dem Kunden ein individuelles Pauschalentgelt vereinbart. Wird das Inhouse-Seminar vom Kunden bis fünfzehn Tage vor Veranstaltungsbeginn abgesagt, werden die tatsächlich angefallenen Kosten in Rechnung gestellt. Danach wird 100 % des vereinbarten Entgeltes erhoben.
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